1. Ausgangslage
Im Sommer 2020 wurde § 60 Abs. 1 Nr. 2 (unten kursiv) ersatzlos gestrichen: Vom Besuch einer Schule ist befreit,
1. (…)
2. wer Wehrdienst, Jugendfreiwilligendienst im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung oder Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweiligen Fassung ableistet, …
Die Streichung hat zur Folge, dass Schüler*innen mit Berufsreife nach Klasse 9 der direkte Weg in einen Freiwilligendienst verwehrt wird und sie stattdessen sie ein weiteres Schuljahr absolvieren müssen.
2. Projektbeschreibung
Die Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligendienste Rheinland-Pfalz führt mit Sondergenehmigung durch das Ministerium für Bildung ein Projekt für Jugendliche durch, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben. Diese sollen die Möglichkeit erhalten, trotz bestehender Schulpflicht ein Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren. Nach dem FSJ wird dann die gesetzliche Schulpflicht erfüllt. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf dem Pflege-Bereich, da vor der Schulgesetzänderung im Sommer 2020 viele junge Menschen mit Berufsreife ein FSJ in der Pflege angestrebt haben und daraufhin häufig ein Ausbildungsverhältnis begründet werden konnte.
2.1 Zielgruppe
Junge Menschen, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und nach der letzten Schulgesetzänderung auch dann nicht an einem Freiwilligendienst teilnehmen können, wenn ein Freiwilligendienst als praktisches Bildungsjahr, für die individuelle Situation, das passendere Bildungsangebot wäre (trägerübergreifendes Angebot).
2.2 Die Kriterien für die Teilnahme
Junge Menschen die die 9. Klasse abgeschlossen haben und bereit sind, einen Freiwilligendienst im Bereich der Pflege zu absolvieren.
2.3 Teilnehmerzahl
Die angestrebte Anzahl der Teilnehmenden beläuft sich auf 50 Personen.
2.4 Projektdauer
Start des Projektes ist der 01.09.2023, die Laufzeit wurde auf 12 Monate festgelegt.