Kein Gehalt, aber Taschengeld
Das Freiwillige Soziale Jahr ist keine berufliche Tätigkeit und keine Ausbildung. Die Freiwilligen werden als zusätzliche Hilfskräfte neben den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Deshalb beziehen sie auch kein Gehalt. Du erhältst jedoch folgende Leistungen im Freiwilligen Sozialen Jahr:
- Monatliches Taschengeld, das in seiner Höhe je nach Träger variiert
- Je nach Träger ggf. einen monatlichen Zuschuss für Verpflegung
- Je nach Träger ggf. einen monatlichen Zuschuss für Unterkunft (oder freie Unterkunft)
- Mitgliedschaft in allen Sozialversicherungszweigen
- 25 Tage Bildungsseminare (bei einem zwölfmonatigen Dienst)
- In der Regel 26 Tage Jahresurlaub (bei einem zwölfmonatigen Dienst)
- Anrecht der Eltern auf Kindergeld
- Abschlussbescheinigung und i.d.R. ein Zeugnis oder Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten
- Anerkennung des FSJ als fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife (vorausgesetzt, der schulische Teil wurde bereits im Gymnasium nach Klasse 12 erworben). In anderen Bundesländern gibt es zum Teil abweichende Regelungen für den fachpraktischen Teil
- Wartezeit für die Studienplatzvergabe
- FSJ-Ausweis mit teilweisen Vergünstigungen